baenny® Gewichtsdecken können als Therapiedecke unter den Umständen des Einzelfalls als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Maßgeblich hierfür ist Deine persönliche Situation, Dein Alter oder Einkommen und weitere Faktoren. Kläre Deine persönliche Situation am besten mit einem Steuerberater ab.